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VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 7 S 12.30064 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"; konkreter Zielstaat noch nicht benannt; tatsächlicher Herkunftsstaat unbekannt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99
Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 7 S 12.30064
Vor einer Durchführung der Abschiebung muss dem Antragsteller aber der konkrete Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden (§ 34 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 59 Abs. 2 AufenthG; vgl. BVerwG vom 25.7.2000, Az. 9 C 42/99, NJW 2000, 3798).
- VG Augsburg, 29.04.2013 - Au 7 S 13.30083
Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat; kein Rechtsschutzbedürfnis für …
Der Antragsteller kann für seinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung (§ 36 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz/AsylVfG)) kein Rechtsschutzbedürfnis in Anspruch nehmen, da lediglich eine Abschiebung in den Herkunftsstaat angedroht wurde (VG Augsburg, B.v.30.6.2011 - Au 6 S 11.30199 - juris ; VG Augsburg, B.v. 16.2.2012 - Au 7 S 12.30064 - juris; VG des Saarlandes, B.v. 22.11.2010 - 2 L 2170/10 - juris).Der Antrag war daher schon als unzulässig abzulehnen, ohne dass es noch darauf ankäme, ob er in der Sache begründet wäre (VG Augsburg, B.v. vom 16.2.2012 - Au 7 S 12.30064 - juris).
- VG München, 13.12.2012 - M 25 K 11.30847
Unsubstantiiertes und widersprüchliches Vorbringen; Täuschung über …
Wird der Herkunftsstaat später geklärt, muss dem Ausländer vor der Durchführung der Abschiebung der konkrete Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden (vgl. BVerwG vom 25.7.2000 BVerwGE 111, 343 ff. zu § 50 Abs. 2 AuslG; VG Augsburg Beschluss vom 16.2.2012 Az. Au 7 S 12.30064).